Wir wollen hier informieren welche Möglichkeiten zur Beschwerde bereits genutzt wurden, aber auch wie sie abgetan werden.
- Zunächst wird die Gemeinde angesprochen
- Dann das zuständige Amt
- Darauf folgte die untere Rechtsaufsicht ( Kommunalaufsicht)
- Als letztes das Ministerium die obere Rechtsaufsicht
- Mit einer Frist von 12 Monaten nach Bekanntgabe (erstmalige Veröffentlichung) der Kurabgabensatzung kann diese mit einem Normkontrollverfahren
Schreiben im Cronlogischen Verlauf: