Untere Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht)

Wir wollen hier informieren welche Möglichkeiten zur Beschwerde bereits genutzt wurden, aber auch wie sie abgetan werden.

  1. Zunächst wird die Gemeinde angesprochen
  2. Dann das zuständige Amt
  3. Darauf folgte die untere Rechtsaufsicht ( Kommunalaufsicht)
  4. Als letztes das Ministerium die obere Rechtsaufsicht
  5. Mit einer Frist von 12 Monaten nach Bekanntgabe (erstmalige Veröffentlichung) der Kurabgabensatzung kann diese mit einem Normkontrollverfahren

Schreiben im Cronlogischen Verlauf:

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